Weltladen Schwerin

Die Konvention der Weltläden

Die Konvention der Weltläden definiert den Fairen Handel der Weltläden und die Ansprüche an alle, die an diesem Handel beteiligt sind, d.h. sowohl an die Weltläden selbst als auch an die anerkannten Lieferanten (Importeure) und die Produzent:innen.

Schaubild (PDF, 2 Seiten): Wie funktioniert’s – Die Konvention der Weltläden

Konvention im Detail (PDF, 14 Seiten): Konvention der Weltläden

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner